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Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Familiengerichte sind zuständig für die Prüfung, Abklärung und Errichtung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Lenzburg
Metzgplatz
5600 Lenzburg

Tel. 062 886 01 70
Fax 062 886 01 71

Link Bezirksgericht Lenzburg

 

Für das Pflegekinderwesen ist nach wie vor der Gemeinderat zuständig.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

 

 

 

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