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Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Ein Gesuch muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eingereicht werden, damit die Elternschaftsbeihilfe ab Geburt bis zum Ende des 6. Lebensmonat des Kindes ausgerichtet werden kann.

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