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Einzelanlässe

Wenn Sie einen Sportanlass, ein Fest, einen kommerziellen Anlass oder eine andere öffentliche Veranstaltung oder Veranstaltung auf öffentlichem Grund durchführen möchten, müssen Sie dies melden. Allenfalls benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Auch der Ausschank und Verkauf von Spirituosen ist bewilligungspflichtig.

Für die Verlängerung von Öffnungszeiten ist der Gemeinderat zuständig.

 

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