Einschränkungen Wasserbezug (Verbote) bleiben bestehen
Obwohl es in den letzten Tagen teilweise geregnet hat, bleiben die Verbote bestehen:
Verbot von Wasserbezug aus dem Versorgungsnetz der Wasserversorgung Fahrwangen für:
- das Bewässern von Pflanzen jeglicher Art (inkl. Kulturen der Landwirtschaft). Sämtliche Bewässerungssysteme (inkl. Rasensprenger, Regnern etc.) müssen abgeschaltet sein. Das Bewässern von Gemüsebeeten zum Eigengebrauch ist sparsam und gezielt mit der Giesskanne (vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser) zulässig.
- das Befüllen und Nachfüllen von Schwimmbädern, Planschbecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen. Ausgenommen ist die Zugabe der zur Abwendung von Leiden oder Tod von in Teichen gehaltenen Tieren unbedingt notwendigen Mindestmenge Wasser, sofern keine andere Wasserquelle (z.B. Regenwasser) zur Verfügung steht.
- das Reinigen von Fahrzeugen (privat und gewerblich), Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Wasser.
- den Betrieb von privaten Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen.
Gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe sowie öffentliche Einrichtungen haben den Wasserverbrauch auf das betrieblich zwingend notwendige Mass zu beschränken.
Die Wasserbezugseinschränkungen können erst wieder aufgehoben werden, wenn die Menge des Trinkwassers gesichert ist. Dafür werden länger anhaltende Regenfälle benötigt. Zusätzlich benötigt es ein paar Tage bis Wochen, bis dieses Regenwasser in den Quellwasserfassungen ankommt.
Die Gemeinde wird Sie darüber auf dem Laufenden halten. Bitte abonnieren Sie den Newsletter auf www.amtliche-nachrichten.ch oder treten Sie auf dem Digitalen Dorfplatz von Crossiety der Gruppe «Gemeindeinfos Fahrwangen» bei. Dort werden Sie über die Aufhebung der Einschränkungen informiert.
Fahrwangen, 22.09.2026
Gemeinderat Fahrwangen