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Verkehrsanordnung Aufhebung Fahrverbot ehem. Bahndamm

22. Oktober 2026

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsanordnung revoziert.

Fahrwangen:
Revokation der Publikation vom 17.10.1971, Allgemeines Fahrverbot ibR Bahnhofweg, Teilstück Eggenstrasse bis Stickiweg

Einsprachen:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 23.10.2026 bis 23.11.2026 beim Gemeinderat Fahrwangen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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