Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau ab 28. Juli 2026
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern und Fluren als auch Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von solchen Bränden im ganzen Kantonsgebiet ist sehr gross.
Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat daher das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ab 28.07.2026, 12:00 Uhr, verfügt. Es beinhaltet folgende Vorschriften:
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung geachtet wird und Löschmittel bereitstehen. Es ist auch hier grösste Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung wird zum verantwortungsbewussten Verhalten aufgefordert, um Brände zu verhindern.
Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Es wird auf die Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27.07.2026 verwiesen.
Fahrwangen, 27.07.2026
Gemeinderat Fahrwangen
Zugehörige Objekte
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| 2026.07.27_Merkblatt_Stufe 5 (PDF, 697 kB) | Download | 0 | 2026.07.27_Merkblatt_Stufe 5 |