Parkierungsbewilligungen
Die öffentlichen Parkplätze dürfen für maximal 3 Stunden gratis belegt werden. Für eine längere Dauer wird eine Parkierungsbewilligung der Gemeinde benötigt. Diese kann mit der App «ParkingPay» gelöst und bezahlt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Busse bestraft.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | 056 667 93 40 | gemeindekanzlei@fahrwangen.ch |
| Name | Download |
|---|