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Gemeindewahlen 2026/2029 - Anmeldeverfahren

22. Mai 2025

Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 statt. Es werden gewählt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder)
  • Gemeindeammann
  • Vizeammann
  • Finanzkommission (5 Mitglieder)
  • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Fahrwangen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Gemeindehomepage unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

 

Regelung für Gemeinderatswahlen

Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich.

Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.

 

Regelung für die übrigen Behördenwahlen

Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular 1. Wahlgang Gesamterneuerungswahl 28.09.2025 (PDF, 75.29 kB) Download 0 Anmeldeformular 1. Wahlgang Gesamterneuerungswahl 28.09.2025
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