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Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist

11. September 2023

Für die Ersatzwahl vom 22. Oktober 2023 wurden keine Kandidaten
angemeldet. 

Die Zahl der Kandidierenden unterschreitet die Anzahl der zu besetzenden
Sitze (weniger Kandidatinnen oder Kandidaten als zu wählen sind). Es wird
eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gesetzt, innert der neue Vorschläge
eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge sind von 10
Stimmberechtigten der Gemeinde Fahrwangen zu unterzeichnen und dem
Gemeinderat innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis spätestens Dienstag,
19. September 2023, 12 Uhr, einzureichen. Das Formular kann bei der
Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage
heruntergeladen werden.

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Anmeldeformular_1._Wahlgang_Finanzkommission_Ersatzwahl.pdf Download 0 Anmeldeformular_1._Wahlgang_Finanzkommission_Ersatzwahl.pdf
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