Das Steueramt ist dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht (Unselbständige bis 31. März und Selbständige bis 30. Juni) einreichen. Sie erleichtern dadurch die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt.
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes
Gesuch um Fristerstreckung an uns.