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Handlungsfähigkeitszeugnis
Im Umgang mit Banken und Behörden kann es von Nöten sein, sich über die Handlungsfähigkeit auszuweisen. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig ist. Das Handlungsfähigkeitzeugnis wird durch die Gemeindekanzlei im Namen der Vormundschaftsbehörde ausgestellt.


Aufgeschaltet am 19. Januar 2010
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