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Einbürgerungen
Ordentliche Einbürgerung
Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Dann ist die Schweiz Ihre neue Heimat geworden. Was in der Politik Ihrer Wohngemeinde, Ihres Kantons und der ganzen Schweiz passiert, betrifft auch Ihre Lebensumstände.

Folgende Voraussetzungen müssen somit für eine Einbürgerung erfüllt sein:
  • Insgesamt 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung zwischen 10. und 20. Lebensjahr)
  • Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Aargau
  • 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Wettingen
  • Eingliederung in schweizerische und aargauische Verhältnisse
  • Sprachliche Integration (Verständigung in deutscher Sprache in Mundart oder Hochdeutsch)
  • Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz

Aufgabe der Behörde ist insbesondere auch, Ihre Verbundenheit mit der Schweiz (Assimilation und Integration) zu überprüfen.

Für Einbürgerungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Gemeindekanzlei. So können wir in jedem Fall eine umfassende Beratung garantieren und Sie ersparen sich mehrere Gänge ins Gemeindehaus. Bei dieser Gelegenheit werden wir Ihnen auch die entsprechenden Gesuchsformulare aushändigen sowie das jeweilige Vorgehen erläutern.

Informationen betreffend Einbürgerungsgebühren finden Sie im Merkblatt «Ordentliche Einbürgerung».

Erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners oder der ausländischen Ehepartnerin einer Schweizerin oder eines Schweizers nach Artikel 27 des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG) setzt insbesondere voraus, dass die Person
  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat;
  • seit einem Jahr hier wohnt;
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin lebt.

Zuständig für die erleichterte Einbürgerung ist das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES). Das dafür benötigte Formular erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.


Aufgeschaltet am 19. Januar 2010
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