Bei Todesfällen von Angehörigen beachten Sie bitte folgende Punkte:
1.
Tritt der Tod nicht im Spital oder einem Heim, sondern zu Hause ein, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen, welcher den Todeseintritt bestätigt und eine entsprechende Bescheinigung darüber ausstellt. Diese amtliche Todesbescheinigung muss der Gemeindekanzlei übergeben werden. Die Meldung ans Regionale Zivilstandsamt Lenzburg erfolgt anschliessend durch die Gemeindekanzlei.
2.
Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und entscheiden Sie über eine allfällige Aufbahrung im Katafalk sowie über eine Urnen- oder Erdbestattung. Zur Auswahl stehen auf dem Friedhof Fahrwangen folgende Grabarten:
- Reihengrab (Erdbestattung)
- Reihenurnengrab
- Beisetzung im Grab einer vorverstorbenen Person
(Die Grabesruhe von 25 Jahren läuft ab erster Beisetzung!) - Gemeinschaftsgrab (Urnengrab)
3.
Bitte sprechen Sie umgehend auf der Gemeindekanzlei vor. Mitzubringen sind nach Möglichkeit das Familienbüchlein, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzliche Dokumente wie Pass, Ausländerausweis (weitere Papiere nach Rücksprache) sowie die ärztliche Todesbescheinigung.
Wir regeln mit Ihnen zusammen die notwendigen Formalitäten und veranlassen anschliessend, wenn Sie dies wünschen, die weiteren Schritte wie Einsargen, Überführung, Terminabsprache für Abdankung und Beisetzung und Bestellung des Grabkreuzes.
Bei Todesfällen an Wochenenden kann mit der Benachrichtigung der Gemeindekanzlei bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden oder Feiertagen kann bei Todesfällen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Gemeindekanzlei hinterlassen werden. Die Nachrichten werden täglich abgehört und spätestens am darauf folgenden Tag telefonisch beantwortet. Im Weiteren sind Sie bitte für das Einsargen, die Überführung, die Terminabsprache für Abdankung und Beisetzung und die Bestellung des Grabkreuzes besorgt. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der rechten Seite.
4.
Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen und Versand der Leidzirkulare. Ein Exemplar der Todesanzeige können Sie gerne der Gemeindekanzlei für den Aushang im Anschlagkasten zukommen lassen.
5.
Falls Sicherungsmassnahmen nötig sind (bei unbeaufsichtigten Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto usw.), benachrichtigen Sie bitte die Gemeindekanzlei innert 3 Tagen.
6.
Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse). Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen. Mitteilung an Krankenkasse, Swisscom, Bank und Post.
7.
Reservation von Lokalitäten für Leidmahl, Blumen, Orientierung und Mitwirkung von Vereinen usw. sowie Erledigung von höchstpersönlichen Angelegenheiten des/der Verstorbenen.
8.
Spätere Bestellungen von Todesscheinen nimmt das Regionale Zivilstandsamt am Todesort entgegen.

