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Bestattungswesen
Zuständiger Verwaltungsbereich: Gemeindekanzlei
Verantwortlich: André Willi und Sandra Hirsbrunner
 

Bei Todesfällen von Angehörigen beachten Sie bitte folgende Punkte:

1.
Tritt der Tod nicht im Spital oder einem Heim, sondern zu Hause ein, ist sofort ein Arzt zu benachrichtigen, welcher den Todeseintritt bestätigt und eine entsprechende Bescheinigung darüber ausstellt. Diese amtliche Todesbescheinigung muss der Gemeindekanzlei übergeben werden. Die Meldung ans Regionale Zivilstandsamt Lenzburg erfolgt anschliessend durch die Gemeindekanzlei.

2.
Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und entscheiden Sie über eine allfällige Aufbahrung im Katafalk sowie über eine Urnen- oder Erdbestattung. Zur Auswahl stehen auf dem Friedhof Fahrwangen folgende Grabarten:

  • Reihengrab (Erdbestattung)
  • Reihenurnengrab
  • Beisetzung im Grab einer vorverstorbenen Person
    (Die Grabesruhe von 25 Jahren läuft ab erster Beisetzung!)
  • Gemeinschaftsgrab (Urnengrab)


3.
Bitte sprechen Sie umgehend auf der Gemeindekanzlei vor. Mitzubringen sind nach Möglichkeit das Familienbüchlein, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzliche Dokumente wie Pass, Ausländerausweis (weitere Papiere nach Rücksprache) sowie die ärztliche Todesbescheinigung.

Wir regeln mit Ihnen zusammen die notwendigen Formalitäten und veranlassen anschliessend, wenn Sie dies wünschen, die weiteren Schritte wie Einsargen, Überführung, Terminabsprache für Abdankung und Beisetzung und Bestellung des Grabkreuzes.

Bei Todesfällen an Wochenenden kann mit der Benachrichtigung der Gemeindekanzlei bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden oder Feiertagen kann bei Todesfällen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Gemeindekanzlei hinterlassen werden. Die Nachrichten werden täglich abgehört und spätestens am darauf folgenden Tag telefonisch beantwortet. Im Weiteren sind Sie bitte für das Einsargen, die Überführung, die Terminabsprache für Abdankung und Beisetzung und die Bestellung des Grabkreuzes besorgt. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie auf der rechten Seite.

4.
Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen und Versand der Leidzirkulare. Ein Exemplar der Todesanzeige können Sie gerne der Gemeindekanzlei für den Aushang im Anschlagkasten zukommen lassen.

5.
Falls Sicherungsmassnahmen nötig sind (bei unbeaufsichtigten Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto usw.), benachrichtigen Sie bitte die Gemeindekanzlei innert 3 Tagen.

6.
Benachrichtigung des Arbeitgebers (Pensionskasse). Anzeige an allfällige Lebens- oder Unfallversicherungen. Mitteilung an Krankenkasse, Swisscom, Bank und Post.

7.
Reservation von Lokalitäten für Leidmahl, Blumen, Orientierung und Mitwirkung von Vereinen usw. sowie Erledigung von höchstpersönlichen Angelegenheiten des/der Verstorbenen.

8.
Spätere Bestellungen von Todesscheinen nimmt das Regionale Zivilstandsamt am Todesort entgegen.



Aufgeschaltet am 19. Januar 2010
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Wichtige Informationen bei Todesfällen an verlängerten Wochenenden oder Feiertagen

 
Einsargen / Überführung
Das Einsargen ist zu veranlassen. Das Bestattungsinstitut nimmt auf Wunsch die Überführung ins Krematorium oder den Aufbahrungsraum vor. Für die Gemeinde Fahrwangen ist in der Regel das "offizielle Bestattungsinstitut" Caminada AG, Aarau, oder das Bestattungsinstitut Karl Koch, Wohlen, zuständig (Kontaktadressen siehe unten). Selbstverständlich können Sie ein Institut Ihrer Wahl beauftragen.

Pfarramt
Bitte kontaktieren Sie das zuständige Pfarramt und vereinbaren den Beerdigungstermin. Für die Abdankungsfeier ist ein Lebenslauf zusammenzustellen. Der ganze Ablauf der Beisetzung und allfällige persönliche Anliegen können mit dem Pfarramt besprochen werden.


Grabkreuz
Bestellung des Grabkreuzes: Die Schreinerei Blum AG, Meisterschwanden, oder die Schreinerei Ruepp AG, Sarmenstorf, nehmen gerne Ihren Auftrag entgegen (Kontaktadressen siehe unten).


Kontaktadressen


Bestattungsinstitut Caminada AG, Aarau   
Telefon 062 824 25 84           Fax 062 822 24 46

Bestattungsinstitut Karl Koch, Wohlen   
Telefon 056 622 13 60           Fax 056 633 32 33

Schreinerei Ruepp AG, Sarmenstorf   
Telefon 056 667 13 42           Fax 056 667 16 87

Schreinerei Blum AG, Meisterschwanden   
Telefon 056 667 10 16           Fax 056 667 37 21

Aargauer Zeitung AG, Aarau (Trauerdrucksachen, Todesanzeigen)   
Telefon 058 200 54 03           Fax 058 200 54 04

Schüch-Verlag AG, Gontenschwil (Trauerdrucksachen)   
Telefon 062 767 00 10           Fax 062 767 00 15