Wir empfehlen Ihnen, eine vorgängige Terminabsprache. Sie müssen am Schalter einen gültigen Identitätsausweis (Identitätskarte/Pass) vorweisen. Falls es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung handelt, beachten Sie bitte, dass die Unterzeichnung des Dokumentes zwingend in Gegenwart der Gemeindeschreiberin bzw. deren Stellvertreterin zu erfolgen hat.

