Gemeinde Fahrwangen | Aescherstrasse 2 | 5615 Fahrwangen | T 056 667 93 40 | F 056 667 93 41 | www.fahrwangen.ch




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Beglaubigungen
Die Gemeindeschreiberin sowie deren Stellvertreterin dürfen amtlich beglaubigen, dass eine Unterschrift eigenhändig gezeichnet worden ist oder eine Fotokopie genau mit der Originalurkunde übereinstimmt.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorgängige Terminabsprache. Sie müssen am Schalter einen gültigen Identitätsausweis (Identitätskarte/Pass) vorweisen. Falls es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung handelt, beachten Sie bitte, dass die Unterzeichnung des Dokumentes zwingend in Gegenwart der Gemeindeschreiberin bzw. deren Stellvertreterin zu erfolgen hat.


Aufgeschaltet am 19. Januar 2010
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