Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die
Finanzverwaltung zuständig. Bitte wenden Sie sich für Zahlungsvorschläge, Raten- und Stundungsgesuche an diese Verwaltungsabteilung.
Wir weisen darauf hin, dass trotz bewilligten Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen ein
Verzugszins geschuldet wird.