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Einzahlungsscheine für Steuern
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls an diese Verwaltungsabteilung zu richten.

Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.


Aufgeschaltet am 19. Januar 2010
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