Gemeinde Fahrwangen | Aescherstrasse 2 | 5615 Fahrwangen | T 056 667 93 40 | F 056 667 93 41 | www.fahrwangen.ch




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Meldewesen
Zuzug
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle und bringen Sie dazu folgende Dokumente mit:

SchweizerbürgerInnen
  • Heimatschein
  • Identitätskarte / Pass
  • Versichertenkarte Krankenkasse
  • Versichertenkarte AHV
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Scheidungsurteil (wenn vorhanden)

AusländerInnen
  • Pass
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • 2 Passfotos (nur wenn ausserkantonaler Zuzug oder Ersteinreise in die Schweiz)
  • Versichertenkarte Krankenkasse
  • Versichertenkarte AHV
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Scheidungsurteil (wenn vorhanden)

Umzug
Bitte melden Sie Umzüge innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle. Lassen Sie uns bitte die beim Zuzug erhaltene Meldebestätigung (früher Niederlassungsausweis oder Schriftenempfangsschein) zukommen.

Wegzug
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle und bringen Sie dazu einen Identitätsausweis und Ihre Meldebestätigung (früher Nieder-lassungsausweis oder Schriftenempfangsschein) mit. Ist eine persönliche Abmeldung nicht möglich, kontaktieren Sie die Einwohnerkontrolle bitte telefonisch.

Für das Ablesen der Strom- und Wasserzähler wenden Sie sich bitte direkt an:
  • Gottlieb und Marianne Siegrist, Telefon 056 667 21 22 (Strom)
  • Beat Sandmeier, Telefon 079 660 58 79 (Wasser)


Aufgeschaltet am 30. Dezember 2009
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