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Lebensbescheinigungen
Oftmals verlangen ausländische Rentenanstalten eine Bescheinigung, dass die rentenbeziehende Person am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung können wir Ihnen dies gerne bestätigen.

Es ist allerdings erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und einen Ausweis vorweisen.

Lebensbescheinigungen für Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger fallen in die Kompetenz des Zivilstandsamtes der Heimatgemeinde.


Aufgeschaltet am 30. Dezember 2009
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