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Identitätskarte
Erstmalige Ausstellung der Identitätskarte
Melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Für eine neue Identitätskarte benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Passfoto (beachten Sie dazu bitte die entsprechenden Richtlinien bezüglich Fotoanforderungen).

Abgelaufene Identitätskarte
Bitte sprechen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vor. Das ausgestellte Antragsformular muss von Ihnen unterschrieben werden. Zudem benötigen wir Ihre alte Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto (beachten Sie dazu bitte die entsprechenden Richtlinien bezüglich Fotoanforderungen).

Verlust der Identitätskarte
Wenn Sie die Verlustmeldung der Kantonspolizei sowie ein Passfoto (beachten Sie dazu bitte die entsprechenden Richtlinien bezüglich Fotoanforderungen) am Schalter der Einwohnerkontrolle vorweisen, wird Ihnen ein Antragsformular für die neue Identitätskarte ausgestellt, welches Sie unterzeichnen müssen.

Identitätskarte für Kinder bis zum 18. Altersjahr
Sie erscheinen in Begleitung Ihres Kindes am Schalter der Einwohnerkontrolle. Wir bitten Sie, ein aktuelles Passfoto (beachten Sie dazu bitte die entsprechenden Richtlinien bezüglich Fotoanforderungen) Ihres Kindes mitzubringen. Ein Foto ist ab Geburt notwendig. Eine eigenhändige Unterschrift des Kindes wird ab dem 6. Lebensjahr benötigt.

Gültigkeit
  • Identitätskarte für Erwachsene: 10 Jahre
  • Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre
  • Identitätskarte für Kinder bis 3 Jahre: 3 Jahre

Gebühr
  • Identitätskarte für Erwachsene: Fr. 70.00
  • Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Fr. 35.00


Aufgeschaltet am 30. Dezember 2009
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