Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten wie Name, Vorname, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Es ist eine schriftliche Anfrage unter Beilage eines Interessennachweises erforderlich.
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Eine Adressauskunft ist kostenpflichtig (Fr. 20.00).