Gemeinde Fahrwangen | Aescherstrasse 2 | 5615 Fahrwangen | T 056 667 93 40 | F 056 667 93 41 | www.fahrwangen.ch




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Kosten für Zahlungsbefehl / Konkursandrohung
Gemäss Art. 18 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr für den Erlass des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung (welche im Voraus zu bezahlen ist):

Forderungen bis Fr. 100.00 
  Fr. 17.00
Forderungen bis Fr. 500.00 
  Fr. 30.00
Forderungen bis Fr. 1'000.00 
  Fr. 50.00
Forderungen bis Fr. 10'000.00 
  Fr. 70.00
Forderungen bis Fr. 100'000.00   Fr. 100.00
Forderungen bis Fr. 1'000'000.00   Fr. 200.00
Forderungen über Fr. 1'000'000.00   Fr. 410.00



Aufgeschaltet am 30. Dezember 2009
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