Bei Stellenverlust melden Sie sich bitte umgehend persönlich beim Arbeitsamt. Sie erhalten in der Folge das Formular „Anmeldung zur Arbeitsvermittlung – Meldung bei der Wohngemeinde“, mit welchem Sie innerhalb des nächsten Arbeitstages, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, beim
RAV Wohlen vorsprechen müssen.
Der
Leitfaden für Versicherte (PDF) informiert Sie über die Abläufe, Pflichten, Ansprüche und weitere Informationsquellen bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit.