Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 17. November 2011
Mit dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist am 27. Dezember 2011 sind die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. November 2011, welche dem fakultativen Referendum unterstanden, in Rechtskraft erwachsen.
Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung über die Teilrevision Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Fahrwangen unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Urnenabstimmung wird auf den ordentlichen Abstimmungstermin vom 11. März 2012 festgelegt.