5707 Seengen
Telefon 062 777 57 60
friedensrichter.seengen@gmx.ch
Hauptaufgaben
Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Er versucht, eine Einigung zwischen den Parteien – einen sogenannten Vergleich – zu Stande zu bringen. Kann anlässlich der Verhandlung keine gütliche Einigung der Parteien erzielt werden, so entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.00; in Fällen höherer Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht ausgestellt.
Die Gemeinde Fahrwangen ist dem Friedensrichterkreis Seengen (Seengen, Meisterschwanden, Fahrwangen) angeschlossen.
Ihre Ansprechpartner
Robert Leimgruber, Friedensrichter
Hans Peter Dür, Friedensrichter-Statthalter

