Der Gemeinderat stellt die Exekutive dar und ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und die ihm auf Grund von eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung übertragenen Aufgaben; bereitet die Geschäfte zuhanden der Gemeindeversammlung vor; überwacht Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde; sorgt für öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit


