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Beglaubigungen

In der Fahrwanger Verwaltung sind die Gemeindeschreiberin, deren Stellvertreterin und die Leiterin Einwohnerkontrolle befugt, amtlich zu beglaubigen, dass eine Unterschrift eigenhändig gezeichnet worden ist oder eine Fotokopie mit der Originalurkunde übereinstimmt.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorgängige Terminabsprache. Sie müssen am Schalter einen gültigen Identitätsausweis (Identitätskarte/Pass) vorweisen. Falls es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung handelt, beachten Sie bitte, dass die Unterzeichnung des Dokumentes in Gegenwart der beglaubenden Person zu erfolgen hat.

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